Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Nachstehende Bedingungen gelten für Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen für mündliche Auftragsabschlüsse sowie in Form einer schriftlichen Auftragsbestätigung von Frau Désirée Oberländer - CHINA TRANSLATIONS (nachfolgend als CT bezeichnet) für ihre Auftraggeber und Vertragspartner (nachfolgend als Kunde bezeichnet), soweit nicht im Einzelfall etwas Abweichendes schriftlich vereinbart wurde. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn CT hat diese bei der Auftragsannahme ausdrücklich schriftlich anerkannt hat. Sofern in den nachfolgenden Bedingungen ein Ausschluss oder eine Begrenzung der Haftung von CT oder ihrer Erfüllungsgehilfen für Schäden enthalten ist, gilt dieser Ausschluss oder die Begrenzung nicht für eine Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
2. Vertragsinhalt, Bearbeitungszeit
Der Vertrag kommt zustande, sobald CT den Auftrag per mündlicher Vereinbarung oder der Kunde ein Angebot von CT unverändert in Textform annimmt.. Gegenstandeines Dolmetscher- oder Übersetzungsauftrages ist die im Angebot von CT jeweils vorgesehene Leistung. Soweit das Angebot oder der Auftrag eine Bearbeitungszeit oder Termine enthält, gelten diese nur dann als verbindlich, wenn CT deren Verbindlichkeit ausdrücklich zugesagt hat. Erkennt CT, dass eine verbindliche Bearbeitungszeit oder der verbindliche Termin nicht eingehalten werden kann, wird sie dem Kunden die Gründe für die Verzögerung mitteilen und mit dem Kunden eine angemessene Anpassung vereinbaren. Bei einer schriftlichen Auftragsbestätigung durch CT gilt der Inhalt dieses Bestätigungsschreibens als vereinbart, soweit der Kunde dem nicht unverzüglich widerspricht.
3. Berechnung von Dolmetscher- und Übersetzerleistungen
Grundlage für die Berechnung der Übersetzungs- und Dolmetscherleistungen ist die von CT zusammen mit dem Angebot an den Kunden ausgegebene aktuelle Honorarliste. Die Dolmetschertätigkeit wird anhand der tatsächlich geleisteten Stunden, aufgerundet auf ganze Stunden (bzw. des vereinbarten Tagessatzes) abgerechnet, jeweils zuzüglich der benötigten Anfahrtszeit (berechnet mit dem vereinbarten Stundensatz) und der angefallenen Fahrt-/Reisekosten.
Übersetzungen werden anhand der Normzeilenzahl des deutschen Textes berechnet. Als Normzeile im Sinne der Honorarliste gelten 55 Schreibmaschinenanschläge inklusive Leerzeichen. In Ausnahmefällen kann ein Preis pro chinesisches Zeichen festgelegt werden. Übersetzungen werden, soweit möglich, in der Raumanordnung und Raumeinteilung dem Ausgangstext angepasst. Sonderwünsche bezüglich des Layouts müssen bei CT jeweils im Vorhinein schriftlich angezeigt werden und sind eventuell mit Mehrkosten verbunden. Alle Kostenangebote verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
4. Zahlungsbedingungen
a) Bei Übersetzungen, die abgeholt werden, ist die Vergütung grundsätzlich Zug um Zug gegen Aushändigung des übersetzten Textes zu entrichten.
b) Verlangt der Kunde den Versand von Übersetzungen, werden diese nach Wahl des Kunden nur entweder per Nachnahme oder gegen Vorauskasse versandt. Bei Rechnungen für Dolmetscherleistungen ist die Vergütung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsstellung fällig, es sei denn es wurde schriftlich eine hiervon abweichende Zahlungsfrist vereinbart.
c) Befindet sich der Kunde mit der Zahlung in Verzug, so werden bei Geschäftskunden Verzugszinsen in Höhe von mindestens 8% p.a. über dem Basiszinssatz und bei Privatkunden mindestens 5% über dem Basiszinssatz berechnet, jeweils zuzüglich Umsatzsteuer. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist damit nicht ausgeschlossen.
d) Eine Aufrechnung gegen Forderungen von CT ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
e) Bei umfangreichen Übersetzungen und. Dolmetscheraufträgen über einen längeren Zeitraum ist CT berechtigt, eine Anzahlung bzw. Teilzahlungen zu verlangen. CT ist berechtigt, die Arbeit einzustellen, falls eine Zahlung überfällig ist, solange bis diese beglichen ist.
f) Der Kunde kann ein Zurückbehaltungsrecht nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
5. Erfüllungs- und Leistungsort
Erfüllungs- und Leistungsort für die beiderseitigen Verpflichtungen aus dem Vertrag für Übersetzungen ist der Sitz von CT in München. Verlangt der Kunde die Versendung von Übersetzungsarbeiten, so erfolgt dies seitens CT entsprechend dem Kundenwunsch per E-Mail, per einfacher Post oder Telefax. Andere bzw. besondere Liefer- bzw. Versandformen müssen schriftlich vereinbart werden. Alle CT entstehenden Versandkosten sind vom Kunden im Voraus zu tragen. Das Versandrisiko für Übersetzungsarbeiten trägt in jedem Fall der Kunde auch bei der Übermittlung in elektronischer Form. Für die Überprüfung der empfangenen Dateien und Texte auf Viren u.ä. ist der Kunde verantwortlich.
6. Lieferfristen und Termine
Liefertermine werden von CT nach besten Wissen und Gewissen festgesetzt. Erkennt CT, dass der vorgesehene Bearbeitungszeitraum nicht ausreicht oder vorgesehene Termine infolge eines Umstandes nicht eingehalten werden können, den CT oder ihre Erfüllungsgehilfen nicht zu vertreten haben, z.B. zuvor nicht absehbare Schwierigkeit mit dem Text, nachträgliche Änderung von Kundenanforderungen, verspätete Übergabe erforderlichen Materials, Computerpannen, Krankheit etc. wird CT dem Auftraggeber unter Angabe der Gründe- schriftlich Änderungsvorschläge als Grundlage für eine einvernehmliche Verlängerung des Bearbeitungszeitraums bzw. Anpassung von Terminen unterbreiten.
7. Haftung für Mängel
CT haftet nicht für Übersetzungsmängel, die auf vom Kunden CT zur Verfügung gestellten schlecht lesbaren, fehlerhaften oder unvollständigen Textvorlagen, auf kundeneigener Terminologie (soweit diese nicht vorher zur Verfügung gestellt wurde oder fehlerhaft ist) oder aus den Unterlagen nicht unmittelbar zu entnehmenden Textzusammenhängen beruhen. Eine Haftung von CT für Stilfragen bei Übersetzungen ist ausgeschlossen. Im Falle einer fehlerhaften Übersetzung, deren Ursache im alleinigen Verantwortungsbereich von CT liegt, sind die Ansprüche des Kunden zunächst auf eine ggf. auch wiederholte Nachbesserung beschränkt. Das Nachbesserungsverlangen ist CT gegenüber schriftlich unter konkreter Angabe der Mängel zu erklären. Für die Nachbesserung ist CT vom Kunden eine angemessene Frist einzuräumen mit der Erklärung, dass er die Annahme der Leistung nach dem Ablauf der Frist ablehnt. Im Fall eines Fehlschlagens der Nachbesserung hat der Kunde wahlweise das Recht, die vereinbarte Vergütung zu mindern oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen. Das Rücktrittsrecht kann nur bei einem erheblichen Mangel ausgeübt werden. Es erlischt, wenn der Kunde den Rücktritt nicht spätestens 14 Tage nach Erhalt einer Mitteilung über die Ablehnung oder das endgültige Fehlschlagen der Nachbesserung bzw. spätestens 14 Tage nach dem Zeitpunkt erklärt, zu dem für den Kunden die Unzumutbarkeit der Nachbesserung erkennbar wird. Der Kunde hat die von CT gelieferte Übersetzung unverzüglich zu prüfen und Mängel unverzüglich zu rügen. Der Anspruch auf Nachbesserung ist ausgeschlossen, sofern die Anzeige offensichtlicher Mängel nicht innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung der Übersetzungsarbeiten schriftlich erfolgt. Nicht offensichtliche Mängel sind CT innerhalb von 12 Monaten nach Lieferung der Übersetzung schriftlich anzuzeigen. Darüber hinausgehende Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolge- oder Vermögensschäden werden ausgeschlossen.
9. Sonstige Haftung
Eine Haftung durch CT für Beschädigung bzw. Verlust der vom Kunden an CT übergebenen Texte im Falle von Sturm, Wasser, Feuer, Einbruch usw. ist ausgeschlossen. Die Haftung von CT und ihrer Erfüllungsgehilfen aus Pflichtverletzungen und Delikt ist auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt. In jedem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.
10. Kündigung des Vertrages seitens des Kunden, Ausfallhonorar
Der Kunde kann den Vertrag bis zur Fertigstellung der Übersetzungsarbeiten jederzeit schriftlich bzw. in Textform kündigen. Zum Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung bei CT bereits durchgeführte Übersetzungsarbeiten müssen in diesem Fall vom Kunden proportional zum Gesamtauftrag bezahlt werden. Gemäß § 649 BGB steht CT ein Anspruch auf die gesamte vereinbarte Vertragssumme zu, jedoch unter Abzug ersparter Aufwendungen. Soweit der Kunde im Einzelfall keinen höheren Anteil an ersparten Aufwendungen nachweist, wird dieser Anteil mit 50% der Vergütung für die von uns noch nicht erbrachten Leistungen vereinbart. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass die erzielte Einsparung geringer als 50% der Auftragssumme ist. Der Kunde erhält im Gegenzug die entsprechenden Teile der Übersetzung.
Im Falle kurzfristiger Absagen von vereinbarten Dolmetscheraufträgen
wird ein Ausfallhonorar fällig. Bei Absagen innerhalb von 10 bis 5 Werktagen vor dem angesetzten Termin werden 50% des vereinbarten Gesamthonorars berechnet, bei Absagen innerhalb von 4 bis 1 Werktag 100%.
11. Geistiges Eigentum
Übersetzungen sind das geistige Eigentum von CT. Der Kunde erhält an den Urheberrechten von CT ein nichtausschließliches, unentgeltliches Nutzungsrecht für den seinem Auftrag zugrunde liegenden Anwendungszweck, wobei allerdings eine Mehrfachverwendung (z.B. als Aushang, Rundschreiben oder Formular durch Druck und sonstige Vervielfältigung bzw. eine elektronische Verbreitung, etc.) nur mit der ausdrücklichen vorherigen Zustimmung von CT erfolgen darf. Der Kunde stellt CT von sämtlichen Ansprüchen Dritter frei, die sich bei einer Übersetzung seiner Texte aus der Verletzung fremder Urheberrechte ergeben können.
12. Geheimhaltung
CT und Kunde werden gegenseitig mitgeteilte und als geheimhaltungsbedürftig erklärte Informationen technischer oder geschäftlicher Art während der Dauer und für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Beendigung des Auftrages Dritten nicht zugänglich machen. Dies gilt nicht für Informationen, die dem anderen Partner oder der Öffentlichkeit bereits vor der Mitteilung bekannt oder allgemein zugänglich waren oder der Öffentlichkeit nach der Mitteilung ohne Mitwirkung oder Verschulden des anderen Partners bekannt oder allgemein zugänglich wurden oder Informationen entsprechen, die dem anderen Partner von einem berechtigten Dritten ohne Geheimhaltungsverpflichtung offenbart oder zugänglich gemacht wurden. Dritte im Sinne dieser Vorschrift sind nicht Unterauftragnehmer von CT, die von CT im Rahmen des Auftrages mit Teilleistungen betraut werden und ebenfalls zur Geheimhaltung verpflichtet wurden.
13. Schlussbestimmung, Gerichtsstand
Für den Vertrag zwischen Kunden und CT, seine Auslegung und seine Durchführung gilt: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den internationalen Warenkauf (CISG), auch wenn der Kunde Ausländer ist bzw. seinen Wohn- bzw. Firmensitz außerhalb der Bundesrepublik Deutschland hat.
Gerichtsstand ist München, Deutschland.